Renovierungspflicht & Vorabnahmeprotokoll
vom 20.11.2005
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Vermieter ist berechtigt, diese Arbeiten für den Mieter durchführen zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umzulegen. § 12 Beendigung der Mietzeit 1.Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, hat er spätestens bei Beendigung der Mietzeit sämtliche bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen oder nach dem Fristenplan fälligen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen, soweit nicht der Nachmieter sie auf seine Kosten ohne Berücksichtigung der Miete übernimmt oder der Mieter dem Vermieter diese Kosten erstattet. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. ... Bedient sich der Mieter zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eines Dritten, tritt er etwaige Gewährleistungsansprüche an den Vermieter ab. 2.Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit geräumt und gereinigt nach Ausführung der in Nummer 1. genannten Arbeiten mit Zubehör und sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter zu übergeben. 3.Werden die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit nicht zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zu zahlen.