Maklerin kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Guten Tag, ich hatte eine Maklerin damit beauftragt, eine Wohnung für mich zu verkaufen. ... Meine Frage lautet nun aber: besteht darüber hinaus hier irgendein Anspruch mir gegenüber? ... Und obwohl es ja nie einen schriftlichen Vertrag gab, muss die Kündigung des Maklerauftrages dennoch schriftlich erfolgen?