Zahlungserhöhung gebunden an Preisindex
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Hier der Auszug: Der Veräußerer verpflichtet sich gegenüber dem Erwerber, ab dem 01.01.2016 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 200€ monatlich für die vorstehend Vereinbarte Kosten- und Lastentragung durch den Eigentümer an den Erwerber zu zahlen.