Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Elementarschadenversicherung nur als Ergänzung zu der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung an. Da Ihr Mieter die Elementarschäden in seiner Hausratversicherung mitversichern wird, werden Sie als Hauseigentümerin hierdurch nicht ausreichend geschützt. Denn in der Hausratversicherung sind versicherte Sachen alles was im Haushalt zur Einrichtung gehört bzw. zum Gebrauch und Verbrauch dient. Sind Naturgefahren/Elementarschäden in der Hausratversicherung mit eingeschlossen, besteht auch Versicherungsschutz für Schäden an den vorgenannten versicherten Sachen durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Witterungsniederschläge. Für Schäden am Gebäude selbst ist die Hausratversicherung jedoch nicht eintrittspflichtig.
Es ist Ihnen daher anzuraten, eine Elementarschadenversicherung für das Gebäude abzuschließen, was im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung möglich sein wird, so dass Versicherungsschutz für Aufräumungs- und Schadenminimierungskosten sowie die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen aufgrund von Naturgefahren an Haus besteht. Dem Mieter bleibt es unbenommen, seinen Hausrat zusätzlich über seine Hausratversicherung gegen Elementarschäden abzusichern.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Jutta Petry-Berger
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E-Mail:
Das stimmt so nicht. Er will eine seperate Versicherung abschliessen, die nichts mit der Hausratversicherungung zu tun hat. Ich hätte dort auch die Brandversicherung und sonstige andere Hausversciherungen als Paket mit einschliessn können. Ich möchte diese aber bei der Bayerischen Versciherungskammer lassen.
Mein Mieter hat beretis eine Elemaentatversciherung bei seiner Hausratversicherung. Dabei sind solche Sachen wie Waschmaschine, Kellereinrichtung usw. verscihert.snirt sind dah
Es geht mir darum ob das geht wenn er die Versciherung auf seinen Namen abschließt und mir das Haus gehört. Gibt es da Nachteile im Schadensfall?
Danke
Gruß
Karin Henkel
Sehr geehrte Fragestellerin,
nachdem ich Ihre Sachverhaltsschilderung leider falsch interpretiert habe, beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Versicherungsnehmer eine Sachversicherung für ein Objekt abschließt, das ihm nicht gehört. Ihr Mieter wird daher für das in Ihrem Eigentum stehende Gebäude einen Elementarversicherungsvertrag abschließen können. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte Versicherung für fremde Rechnung im Sinne von §§ 74 ff VVG
. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist dann Ihr Mieter. Weiterhin wird Ihrem Mieter die Versicherungspolice ausgehändigt. Bei der Vertragsgestaltung ist es nicht erforderlich, dass Ihre Person als „„Versicherte“ im Vertrag aufgenommen wird, dies wird jedoch sinnvoll sein. Zu beachten ist allerdings, dass Ihr Mieter als Versicherungsnehmer den Vertrag auch ohne Ihre Einwilligung verändern, ihn an neue Verhältnisse anpassen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend beenden kann. Mit anderen Worten: Ihrem Mieter obliegt die Entscheidung darüber, was mit dem Vertrag geschieht.
Im Versicherungsfall haben Sie als Eigentümerin des Gebäudes und damit als Versicherte das Recht auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Allerdings bekommen Sie diese Leistung nur nach Vorlage des Versicherungsscheins, der sich jedoch im Besitz Ihres Mieters befinden wird. Beansprucht der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung gegen Vorlage des Versicherungsscheins, muss er nachweisen können, dass Sie mit dem Vertragsabschluss einverstanden waren. Denn erst dieses Einverständnis verpflichtet den Versicherer zur Zahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer. Ein mögliches Risiko ist in diesem Zusammenhang der Vermögensverfall des Versicherungsnehmers. Wird Ihrem Mieter die Versicherungsleistung ausgezahlt und wird hiernach über das Vermögen Ihres Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, dann steht Ihnen lediglich ein Absonderungsrecht zu.
Schließlich hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Verletzt er diese, kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Auch insofern bestehen ggf. Risiken, falls Ihr Mieter eine Elementarversicherung für Ihr Eigentum abschließt.
Ich hoffe, dass Ihnen die möglichen Unsicherheiten des Abschlusses einer Elementarversicherung durch Ihren Mieter nunmehr bewusst sind und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Petry-Berger