Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Laut dem Vertragsausschnitt sollen die vereinbarten Zahlungen nicht fest sein sondern an den allgemeinen Preisverfall angepasst werden. Damit nicht jeden Monat eine Zahlungsveränderung eintritt soll diese erst fällig werden im Monat nachdem die Wesentlichkeitsschwelle überschritten wurde.
Den Preisindex können Sie hier einsehen:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/HarmonisierterVerbraucherpreisindex.html
Hier steht der Preisindex für März 2013 bei 99,2 und für November 2017 bei 102,6. Die Angaben beruhen auf 2014=100. Dieser =100 Wert wird immer wieder angepasst, sodass Sie diesen verwenden können.
Berechnung: Die vereinbarte Zahlung muss dividiert werden durch den damals geltenden Wert. Das erhaltene Ergebnis wird multipliziert mit dem geltenden Wert. Das Ergebnis stellt die Kaufkraft dar, die die vereinbarte Zahlung heute hätte.
200 € / 99,2= 2,016 €; 2,016 € * 102,6= 206,84 €. Von der Wesentlichkeit (220 €) sind Sie demnach noch ein gutes Stück entfernt.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt