Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage.
Bitte beachten Sie, dass die Quelle nicht nur Vorteile mit sich bringt, sondern auch Verpflichtungen: Nach den Landeswassergesetzen, Naturschutzgesetzen u.s.w.sind dem Eigentümer besondere Pflichten auferlegt. Ggf. können sogar Kosten entstehen ( Abwassergebühr bei Nutzung; Erfordernis behördlicher Nutzungsgenehmigung usw.)
Auf der anderen Seite ist eine eigene Wasserquelle unter Umständen Gold wert. Die konkrete Wertangabe für Ihren speziellen Fall fällt aus der Ferne aber schwer; die Angabe der möglichen Wertsteigerung ist unter anderem davon abhängig, wie das Wasser überhaupt behördlich genutzt werden kann,also ob es naturschutzrechtliche Auflagen oder Einschränkungen gibt,wie die Quelle beschaffen ist usw..
Eine einschlägige Gerichtsentscheidung habe ich in Ihrer Frage nicht gefunden.
Gesetzliche Vorgaben gibt es erst recht nicht; es gilt die Privatautonomie.Sie können sehr wohl mit dem Qualitätsmerkmal "eigene Wasserquelle" werben- ich schlage vor, den Wert in Prozentzahlen zu erhöhen, beispielsweise 5-10 % Aufschlag aufgrund der Wasserquelle.
Sie fragen: Wieviel Euro pro m2 darf ich mehr für dieses landw. Grundstück verlangen, damit die Wasserquelle mit bezahlt ist? Antwort: Solange sie sich im Rahmen des örtlichen Bodenrichtwerts bewegen, können Sie soviel mehr verlangen, wie Sie für angemessen halten.
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Asthoff
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