Vermächtnis ausschlagen
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Auch die Kinder der Nichte unterstützen diese Regelung.Jetzt will aber das Erb-Finanzamt von den Kindern für das Geldvermögen Erbschaftssteuer, weil angeblich ein ausgeschlagenes Vermächtnis immer an alle Erben gleichmäßig gehen müsse. Einspruch der Nichte abgelehnt, weil sie "durch den Verwaltungsakt nicht beschwert ist"(keine Steuer, weil unter Freibetrag).