Sehr geehrte Fragende,
prinzipiell haben Sie Recht, dass die dänische Urkunde in Deutschland anerkannt werden muss. Das bestimmt das sog. Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214).
Dazu müssten die Dokumente in Dänemark legalisiert worden sein (ca. 160 DK) (1 EUR = 7 DK).
Ich würde mit Verweis auf dieses Abkommen den Finanzbeamten nett ansprechen. Sollte er die Anerkennung erneut ablehnen, würde ich auf eine schriftliche Ablehnung bestehen, da diese dann mit dem Widerspruch angefochen werden kann.
Habn Sie genaue Angaben über die Kosten beim Standesamt in Deutschland? Ich meine diese beträgen nur ca. 30-50 EUR.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter