Der geldwerte Vorteil für die Ehefrau (durch die geringe Miethöhe von 1,00 Euro für jeden Monat) in Höhe von 1300,- Euro für jeden Monat bis zum 06.02.2021, insgesamt 122.200,00 Euro, erfolgt als Schenkung durch den Ehemann an die Ehefrau und das gemeinsame Kind, und zwar zu gleichen Teilen." ... Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich zwar sehr gerne vermeiden, da ich eigentlich nicht möchte, dass meine Tochter erleben muss, wie die Eltern sich "bekriegen" und ich seit der Trennung auf sehr viel verzichtet habe, was mir eigentlich zugestanden hätte, nur um dies für unsere Tochter zu vermeiden.