Abfindung: Besteuerung nach der Fünftelregelung -
vom 25.6.2006
20 €
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Zur Vorgeschichte: •Ich werde im Juli 2006 mit meinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbaren, der unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist von 7 Monaten das Arbeitsverhältnis zum 28.02.2007 beendet. •Mein Arbeitgeber zahlt mir eine Abfindung, die im März 2007 ausbezahlt, und nach der Fünftelregelung besteuert wird. •Mir ist bekannt, das sich die beiden letzten Gehälter, die im Januar und Februar 2007 gezahlt werden, bei der Besteuerung der Abfindung im März 2007 für mich ungünstig auswirken, und es steuertechnisch „optimal“ wäre, wenn ich neben der Abfindung in 2007 keinerlei weitere Einkünfte mehr hätte. •Mir wurde gesagt, dass es zwar möglich ist, lediglich 5 Monate Kündigungsfrist bei der Auflösung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren, und bereits zum 31.12.2006 aus dem Unternehmen auszuscheiden (Fragen bezüglich der Arbeitsagentur sind hier zu vernachlässigen). ... Das Finanzamt würde dann aber, so wurde mir gesagt, bei der Einkommenssteuererklärung 2007, die ich im Jahre 2008 machen muss, die beiden Gehälter, die mir bei Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zugestanden hätten, dennoch fiktiv anrechnen. ... Meine beiden Fragen sind nun die folgenden: •Stimmt diese Aussage so, dass das Finanzamt stets die Gehälter bei der Einkommenssteuererklärung steuertechnisch anrechnet, die bei Einhaltung der regulären Kündigungsfrist erzielbar und somit auch einklagbar gewesen wären?