Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.
Grundsätzlich gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Ein geplanter Umzug mit einem neuen Arbeitsplatz ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Sie sollten mit Ihrem AG über einen Aufhebungsvertrag zum 1.8.08 sprechen. Natürlich können Sie auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, Sie machen sich dann aber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Dies ist vorllam dann der Fall, wenn der AG durch Ihren kurzfristigen Wechsel einen Schaden erleidet, etwa wenn ein Auftrag nicht erledigt werden kann, für den Sie zuständig waren. Sollten solche Probleme nicht bestehen, können Sie den neuen Job annehmen. Ihre Kündigung ist dann zwar rechtswidrig, aber dann drohen ja keine finanziellen Konsequenzen. Das Risiko für Schadensersatz sollten Sie aber kennen. Ich rate dazu, in einem offenen Gespräch die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung zu besprechen, evtl. können Sie dabei dem AG auch Zugeständnisse machen, damit er dem Aufhebungsvertrag zustimmt. Für die Miete gilt ähnliches, auch hier hilft nur ein Aufhebungsvertrag. Sollte der Vermieter aber keinen neuen Mieter finden, wird er wahrscheinlich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, d.h. Sie können zwar ausziehen müssen aber während der Frist noch Miete zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Danke für die schnelle antwort, ich wollte mich vergewissern, da ich zu hören bekommen habe wenn man aufgrund eines arbeitsplatzwechsel in ein anderes Bundesland Fristlos kündigen kann aber das scheint nicht so zu sein. danke
Sehr geehrter Fragesteller,
leider sieht die Rechtsprechung ein solches außerordentliches Kündigungsrecht nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt