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Wohnort wechsel & Kündigungsfrist

6. Juli 2008 19:35 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen & Herren,

Ich wohne zurzeit in Niedersachsen,und bin in einem Arbeitsverhältnis seit märz 2002 im Aussendienst. Jetzt ist folgendes aus Privaten Gründen möchte ich umziehen in ein anderes Bundesland und zwar Hessen. Ich könnte da eine neue Arbeit bekommen aber das würde dann schon per 01.08.08 sein. wenn ich zu diesen zeitpunkt da nicht anfangen könnte würde ich den Job auch nicht bekommen. Meine Frage: kann ich ohne weiteres fristlos kündigen oder kann mein alten Arbeitgeber auf sein recht bestehen das ich 3 Monaten zu Monatsende nur Kündigen kann. und wie sieht es aus mit wohnungskündigungen usw.
ich danke Ihnen im vorraus

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.

Grundsätzlich gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Ein geplanter Umzug mit einem neuen Arbeitsplatz ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Sie sollten mit Ihrem AG über einen Aufhebungsvertrag zum 1.8.08 sprechen. Natürlich können Sie auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, Sie machen sich dann aber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Dies ist vorllam dann der Fall, wenn der AG durch Ihren kurzfristigen Wechsel einen Schaden erleidet, etwa wenn ein Auftrag nicht erledigt werden kann, für den Sie zuständig waren. Sollten solche Probleme nicht bestehen, können Sie den neuen Job annehmen. Ihre Kündigung ist dann zwar rechtswidrig, aber dann drohen ja keine finanziellen Konsequenzen. Das Risiko für Schadensersatz sollten Sie aber kennen. Ich rate dazu, in einem offenen Gespräch die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung zu besprechen, evtl. können Sie dabei dem AG auch Zugeständnisse machen, damit er dem Aufhebungsvertrag zustimmt. Für die Miete gilt ähnliches, auch hier hilft nur ein Aufhebungsvertrag. Sollte der Vermieter aber keinen neuen Mieter finden, wird er wahrscheinlich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, d.h. Sie können zwar ausziehen müssen aber während der Frist noch Miete zahlen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juli 2008 | 19:56

Danke für die schnelle antwort, ich wollte mich vergewissern, da ich zu hören bekommen habe wenn man aufgrund eines arbeitsplatzwechsel in ein anderes Bundesland Fristlos kündigen kann aber das scheint nicht so zu sein. danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Oktober 2008 | 12:36

Sehr geehrter Fragesteller,

leider sieht die Rechtsprechung ein solches außerordentliches Kündigungsrecht nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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