Sittenwidriges Gehalt?
vom 15.8.2008
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Für meine Tätigkeiten genoss ich volle Handlungsfreiheit (natürlich wieder nichts schriftlich) und der Inhaber hat regelmäßig seine Arbeitszeit deutlich verkürzt (zusätzlich zu dem gesundheitsbedingten Ausfall und einem längeren Urlaub) und mich arbeiten lassen.