fristlose Kündigung aufgrund einer Krankheit
vom 9.7.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Hallo, ich habe am 06.07. erfahren das ich meine bisherige vertriebliche Außendiensttätigkeit aufgrund eines Wirbelsäulenschadens und daraus resultierenden Schmerzen und Therapien nicht mehr ausüben kann. Da mein AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen will, kann ich aus diesem Grund fristlos kündigen? Die Küfri laut AV ist eigentlich 3 Monate.