Insolvenz/ Mahnverfahren durch Insolvenzverwalter nach Einbehalt
vom 26.1.2008
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
August 2004: AN tat so, als habe es die Rügen im Abnahmeprotokoll nicht gegeben, auch lag der Rechnung keine Gewährleistungsbürgschaft bei. ... September 2004 - daraufhin Schreiben am 27.9.2007 von uns an den Insolvenzverwalter, in dem wir unsere Vorbehalte gegen die Rechnung des AN vom 18. ... Die Schlussrechnung vom 18.8.2004 stellt nicht erbrachte Leistungen in Rechnung, die Arbeiten waren einschliesslich der nicht erbrachten Gewährleistungsbürgschaft nicht vollständig und auch fehlerhaft (was im Abnahmeprotokoll auch anerkannt wurde). 2) Kann der Insolvenzverwalter die Rechnungssumme (es gab keine Verhandlungen, Gutachten etc.) neu festsetzen und sich dennoch auf die ursprüngliche Rechnung als Anspruchsgrundlage beziehen?