Kündigungsfrist Untermietvertrag - liegt hier ein Widerspruch vor?
vom 2.6.2021
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend." Sonst steht nichts weiter, zwecks Kündigung, im Vertrag geschrieben. ... Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtliche und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt."