Gerne zu Ihrer Frage,
im Beamtenrecht gibt es weder Kündigung noch Kündigungsfristen noch Tarif- oder Individualarbeitsverträge. Es gibt auch keine kurzfristige "Rückabwicklung" Ihres Beamtenstatus bzw. des abstrakt-funktionalen Amtes, wenn es das ist, was Sie mit Ihrer Anfrage meinten.
Von daher kann ich Ihre Anfrage auf der Basis dessen, was Sie mir mitteilen, nur generell beantworten.
Im Prinzip müssten Sie also sich wiederum auf eine freie Planstelle Ihrer Besoldungsgruppe (bzw. ggf. höher) in BW bewerben oder einen Tauschpartner finden. Das sollten Sie tunlichst nur im wechselseitigen Einvernehmen der beteiligten Dienstherren tun, um potentielle Kollateralschäden zu vermeiden, wie z.B. Nachteile beim Besoldungsdienstalter (BDA), Rangfolge bei der Beförderung, Beurteilung im konkret-funktionellen Amt, ggf. Versetzungsbeurteilung bis hin zur "neuen" FW-Tauglichkeitsuntersuchung etc. Kurz: Reguläre Bewerbung a.d.D. mit Einwilligung zur Übersendung Ihrer Personalakte zum angestrebten Dienstherrn.
Das Ganze ist gesetzlich im Beamtenstatusgesetz und den Landesbeamtengesetzen der beteiligten Länder (BayBG - LBG BW) geregelt.
Fazit: Ich müsste also mehr wissen über Ihre Motivation und die Hintergründe Ihrer Frage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen