Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem LKW als Gegner, wobei mein 12 Jahre alter PKW Totalschaden erlitt und ich Abschlepp-/Entsorgungskosten von ca. 380 Euro hatte, der LKW hatte keinen Schaden. ... " Die Versicherung des LKW, der ich den Schaden ohne Angabe einer Schadenshöhe gemeldet habe, schreibt mir nun: "Aus der uns vorliegenden Ermittlungsakte geht hervor, daß das Verfahren eingestellt wurde, weil der Tatbeweis nicht erbracht werden konnte, daß der Unfall durch das bei unserer Gesellschaft versicherte Fahrzeug verursacht wurde. ... Frage nun: Ist nicht, wenn der Unfallschuldige wie in diesem Fall nicht festgestellt werden kann, mein Gegner zu 50% Schuld, und muß mir daher nicht die gegnerische Versicherung 50% meines Schadens ersetzen?!