Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist es sehr häufig, dass die Haftung nach einem Verkehrsunfall anteilig verteilt wird. Die Einstellung eines nach dem Verkehrsunfall eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahrens führt aber nicht automatisch zu einer hälftigen Schadensteilung. Sie müssen daher tatsächlich nachweisen, dass der Unfall durch den Fahrer des LKW verursacht wurde; ob eine Haftungsabwägung von 50% in Ihrem Einzelfall angemessen ist, kann nur im Einzelfall bestimmt werden.
Da in Ihrem Fall wohl schon eine endgültige Absage des gegnerische Haftpflichtversicherers vorliegt, empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt mit der weiteren Schadensregulierung zu beauftragen, sofern Sie sich nach dem Unfallhergang Erfolg versprechen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt