Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Hauseigentümer hätte eine Abmahnung selbst vornehmen können, er hätte dazu keinen Anwalt beauftragen müssen. Diese Kosten müssen weder Sie noch sonst jemand tragen. Jemand, der ein legitime Recht verteidigt, ist (nach Treu und Glauben, § 242 BGB
) zugleich verpflichtet, dies unter möglichst angemessenen Bedingungen zu tun.
Jeder kann im Internet nachlesen, was bei einem (wiederholten,nicht einmaligen!) Einwurf in den eigenen Briefkasten zu tun ist. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und damit eine nicht erforderliche Ausweitung des Streits sowie der Kosten ist nicht im Sinne der Rechtsordnung.
Das gilt auf jeden Falle in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt, bei dem es zu einem einmaligen, versehentlichen Einwurf gekommen ist.
Ihr Arbeitgeber ist der richtige Ansprechpartner für die Abmahnung des Hauseigentümers, der insoweit die Zusicherung abgeben muss, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Er "haftet" aber nicht in dem Sinne für seine Mitarbeiter wie etwa Eltern für ihre Kinder oder ein Unternehmer, dessen Mitarbeiter einen Schaden im Sinne des § 823 BGB
verursacht hat. Insofern ist mit der Unterkassungserklärung Ihres Arbeitgebers gegenüber dem Hauseigentümer und Ihrer eigenen Zusicherung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, dass Sie in Zukunft noch besser auf die Hinweise an den Briefkästen achten werden, die Sache erledigt.
Eine Forderung, irgendwelche Anwaltskosten zu erstatten, die nicht veranlasst waren, sollte Ihr Arbeitgeber - auch in Ihrem Namen - klar zurückweisen. Insofern hat auch Ihr Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber, dass Sie aus dem Arbeitsverhältnis heraus keinen unrechtmäßigen und unbilligen Forderungen ausgesetzt sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber also deutlich macht, dass er seinen Verteilern die Bedeutung der Ablehnung von Werbung auf Briefkästen erläutert hat und es so gut wie nie zu Beschwerden gekommen ist, dann ist er aus der Sache heraus - Sie aber auch!
Freundliche Grüße!