Kündigung in der Probezeit, Wochenschluss
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, befinde mich in der Probezeit, in welcher laut Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Wochenschluss vereinbart ist.