Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, im Oktober des Jahres 2012 haben wir über einen Makler - nach Vorlage eines Exposés - eine Wohnung angemietet. ... Wir haben den Stellplatz am Haus selten genutzt, zwischenzeitlich hat es sich eingebürgert, dass unsere Vermieterin diesen nutzt; dies offensichtlich auch deswegen, weil wir den Stellplatz selten genutzt haben - die Nutzung ist insofern per se eingeschränkt, als durch das Abstellen von Gegenständen im unmittelbaren Bereich des Stellplatzes durch den Vermieter, Teile des Stellplatzes auch zur Möglichkeit der Einfahrt in den Hof genutzt werden müssen, unserer Fahrzeug - ohne ständiges Räumen des Stellplatzes für die Einfahrt in den Hof durch den Vermieter - deswegen (aufgrund der Länge) nicht dauerhaft störungsfrei abgestellt werden kann.