Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Situation ist etwas komplex, da es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und die Vereinbarungen mündlich getroffen wurden.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Vermieterin die Kaution nicht einfach bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten darf. Die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Forderungen wegen ausstehender Miete, Betriebskosten oder Schäden an der Mietsache.
In Ihrem Fall wurden die Zählerstände notiert, sodass ein übermäßiger Wasserverbrauch nachgewiesen werden könnte. Wenn kein solcher Verbrauch vorliegt, besteht kein Grund, die Kaution wegen möglicher Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung einzubehalten.
Was den fehlenden Löffel und den Fleck auf dem Sofa angeht, so handelt es sich hierbei um normale Gebrauchsspuren, die im Rahmen der Nutzung einer Ferienwohnung entstehen können. Solche Schäden sind in der Regel durch die Miete abgegolten und berechtigen nicht zur Einbehaltung der Kaution.
Ich empfehle Ihnen, die Vermieterin schriftlich aufzufordern, die Kaution zurückzuzahlen. Sollte sie dies verweigern, könnten Sie rechtliche, auch insbesondere anwaltliche Schritte einleiten, samt Ersatz der Anwaltskosten wegen Verzugs mit der Rückzahlung der Kaution. Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung auf den von Ihnen gemachten Angaben basiert und eine Erstberatung darstellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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