hallo und guten abend, ich habe leider ein kleines, anhaltendes problem mit meinem vermieter. hier kurz der sachverhalt: am 21.12.04 habe ich meinem vermieter mitgeteilt, dass ich mit der januarmiete eine minderung von 100€ in abzug bringen werde da es nach meinem einzug in die wohnung am 23.10.04 zu diversen mängeln gekommen ist (bspw. war die wohnung nicht zum vereinbarten einzugstermin bezugsfertig, der zustand der wohnung bei übergabe war mangelhaft da diese vorher komplett renoviert wurde und die handwerker geschlampt haben, wo es nur ging, die wohnung musste von mir komplett von schutt, kleberresten etc. gereinigt werden, die abflüsse im bad waren 2 wochen lang verstopft bis auch das endlich mal behoben wurde und die dusche und das waschbecken nutzbar waren, es waren etliche nacharbeiten in der wohnung zu machen auf grund derer es zu dauernden beeinträchtigungen kam etc.). auf grund dieser tatsachen habe ich also dem vermieter mitgeteilt dass ich die januarmiete um 100€ mindern werde, was ca. 1/4 der kaltmiete entspricht. ich habe in diesem schreiben wortwörtlich mitgeteilt: "Unser Vorschlag wäre eine Minderung für alle Mängel in Höhe von 100€ die wir, sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, mit der nächsten Mietzahlung im Januar in Abzug bringen würden". da ich nichts vom vermieter gehört habe bin ich davon ausgegangen dass er die minderung also akzeptiert. nun ist es zu erneuten mängeln gekommen, und zwar konkret dass die heizung im wohnzimmer unterdimensioniert ist (die raumremperatur lässt sich bei voll aufgedrehter heizung auf maximal 16-17 grad erwärmen), was mir auch vom vermieter bestätigt wurde und er mir austausch versprochen hat (das war am 28.01.05). danach hat sich nichts getan, es fand kein austausch statt. daraufhin habe ich ihm am 24.02.05 mitgeteilt, dass ich für den märz flächenanteilig einen gewissen prozentsatz für das wohnzimmer abziehen werde, da die heizung halt noch immer nicht ausgetauscht ist (die minderung an sich war in dem fall verschwindend gering, es ging mir nur darum dem ganzen etwas nachdruck zu verleihen da es kaum sinn macht die heizung erst im sommer zu tauschen wenn sie nicht mehr gebraucht wird). ich habe ihm geschrieben, dass ich eine zeit für den austausch von 10 tagen als angemessen ansehe und somit für die zeit vom 07.02.05-28.02.05 eine minderung vornehmen werde. dieses hatte einen bösen brief des vermieters zur folge in dem er schrieb, dass es scheinbar mein hobby wäre, die miete zu mindern und es ihm sehr zu denken gäbe, wenn ich die vorlauftemperatur des heizkessels herunterdrehe (???) um die miete mindern zu können (merkwürdig, er hat mir den mangel ja am 28.01. im beisein von zeugen bestätigt und den austausch der zu kleinen heizung im wohnzimmer versichert, jetzt will er davon auf einmal nichts mehr wissen und unterstellt mir ich hätte an dem heizkessel herumgedreht um die miete mindern zu können). jetzt will er rückwirkend die 100€ minderung vom dezember binnen einer woche zurückhaben. daher nun meine eigentliche frage: ist er berechtigt nachträglich die mietminderung aus dem dezember zurückzufordern bzw. bin ich verpflichtet ihm jetzt auf einmal die 100€ noch zurück zu zahlen unter zugrundelegung des oben beschriebenen sachverhaltes dass er ja erst die minderung akzeptiert hat da er nicht widersprochen hat?