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Freund möchte Miete für Rentner übernehmen, um Abhängigkeit vom Staat zu verhindern

| 28. Januar 2020 11:52 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:00

Sehr geehrtes Anwaltsteam,

Ich bin voll und unbefristet erwerbsgeminderter Rentner (nicht Altersrente) und schwerbehindert. Wegen Eigenbedarfs muss ich meine jetzige günstige Wohnung räumen.

Wohnungen derzeit auf dem Markt übersteigen meist das, was ich von meiner Rente incl. Lebensunterhalt leisten kann.
Ich möchte aber nicht vom Staat abhängig werden und Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld beantragen wollen.

Ein guter, langjähriger Freund von mir möchte dies auch nicht und hat mir angeboten, dass er für mich und eine neue Mietwohnung die Warmmiete übernimmt, indem er sie entweder
a) an mich überweist und von mir geht dann ein Dauerauftrag über diese Summe an den neuen Vermieter oder
b) er gibt es mir monatlich in bar oder
c) er überweist die Miete direkt an meinen Vermieter.

Letzteres beunruhigt mich ein wenig, da ich dann nicht die "Kontrolle" darüber habe, ob meine Miete auch bezahlt ist und jeden Monat bei meinem Freund nachfragen wollte ich auch nicht gerne.

Es handelt sich in dem Fall um eine neu zu suchende Wohnung, die er mit mir suchen möchte, nicht etwa um sein Eigentum.

Er wohnt selbst woanders zur Miete, verdient aber durch seinen Beruf derzeit so gut und hat keine Kinder, keine Familie, keine Ehefrau, keinerlei Unterhalts- oder sonstige Verpflichtungen, keine Schulden, so dass er sich eine Miete, die wir so ca. bei 650 EUR/Monat Warmmiete hier regional ansetzen, leisten könne, wie er sagt, und er sähe es als seine Pflicht an, wenn ich in Not sei und wenig Mittel zur Verfügung hätte, mir zu helfen.

So sehr mich sein Vertrauen und seine Hilfsbereitschaft auch ehren ... aber: er wollte dies nicht einmal schriftlich festhalten, aber ich habe ein ungutes Gefühl dabei, was ich ihm auch sagte.

Er meinte, wenn es mich beruhige, könne er mir eine schriftliche Bestätigung schreiben, dass er dies nicht zurückfordern würde, sollten wir einmal in Streit geraten oder egal was passiert, damit ich sicher sein könne, dass meine Miete nicht darunter leide und weiter bezahlt würde "so lange er lebe" (nach seinen Worten, wird sind beide 58 Jahre alt).

- Bin ich da - rechtlich - zu naiv?
- Muss ich diesbzgl. irgendwelche Rechtsvorschriften beachten oder ist diese übernommene Miete eine "Privatsache"?
- Muss ich sonst noch etwas in Betracht ziehen oder beachten?

Vielen Dank im Voraus.

28. Januar 2020 | 12:41

Antwort

von


(2982)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

rechtlich zulässig ist es, dass ein Dritter für Sie die Miete zahlt. Da müssen Sie also insoweit keine Angst haben.

Aber Sie haben recht, dass man das unbedingt schriftlich fixieren sollte.

Denn unabhängig vom Verhältnis zum Freund, könnte sonst jeder Rechtsnachfolger auf die Idee einer Rückforderung kommen, wenn man es als Darlehen ansieht.

Das muss also nicht Ihr Freund sein, sondern möglicherweise dessen Erben, oder ein Amt, falls Ihr Freund plötzlich und überraschend zum Pflegefall werden sollte.

Daher ist eine schriftliche Fixierung mit dem ausdrücklichen Verzicht der Rückforderung sinnvoll, wobei dabei sogar die notarielle Erklärung vorteilhaft ist.

Die Zahlung könnte unter anderem auch lauten, dass Ihr Freund sich schriftlich gegenüber dem Vermieter im Rahmen eines Schuldbeitritts verpflichtet, die Mietzahlung selbst zu leisten.

Allerdings werden Sie nie eine komplette Sicherheit haben können:

Wenn Ihr Freud nicht weiterzahlen will oder kann, wird diese Zahlungsverpflichtung nicht weiterlaufen. Stirbt er z.B. bleiben Sie dann gegenüber dem Vermieter zur Zahlung verpflichtet.

Das können Sie nicht verhindern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2020 | 13:17

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Sie schreiben "Wenn Ihr Freud nicht weiterzahlen will ..." (und meine Sorge mir dann die Miete nicht weiter leisten zu können mit allen Konsequenzen):

- das kann man nicht schriftlich "vereinbaren"?

- Fällt seine Mietzahlung für mich (die nicht sein Wohneigentum ist) unter "Schenkung" im steuerrechtlichen Sinne?

Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2020 | 14:00

Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern keine Gegenleistung erfolgt (Sie also Ihrem Freund gegenüber keine Gegenleistung erbringen), sehe ich es auch als Schenkung.


Eine Verpflichtung, immer weiter zu zahlen, ohne eine Gegenleistung, können Sie nicht wirksam vereinbaren. Ihr Freund könnte also jederzeit die Zahlungen einstellen, ohne dass Sie dann etwas dagegen machen können.


Möglich wäre ein notarielles Schuldanerkenntnis, wonach Ihr Freund eine Zahlung anerkennt, die dann in Höhe der monatlichem Mietzahlung zu zahlen wäre. Aber auch das ist ohne Gegenleistung dann angreifbar.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 28. Januar 2020 | 14:01

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