Eigenbedarfskündigung eines Wohnhauses
vom 17.7.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich möchte ein durch mich selbst vermietetes Wohnhaus wegen Eigenbedarf kündigen. Die Mieter leben schon länger in dem Wohnhaus so dass die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist 9 Monate beträgt. ... Ist die Frist zum Widerspruch von dem Mieter korrekt berechnet (2 Monate vor Kündigungstermin; vorausgesetzt die Eigenbedarfskündigung wird noch bis 31.7.2024 zugestellt)?