Aufbewahrungsfristen Softwarehersteller + Immobilienverwaltung
vom 23.3.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Schulte / Frechen
. - Softwarehersteller: Vertragsinformationen eines Kunden (Wartungsvertrag) nach Kündigung des Vertrags. ... Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Arbeitszeiterfassung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Versicherungsunterlagen, Weiterbildungsunterlagen, Meldungen zur Beitragsabführung zur Sozialversicherung, Protokolldaten zur Überprüfung der Privatnutzung geschäftlicher Kommunikationsmittel, Urlaubsanträge und -genehmigungen, Daten zur Leistungsbeurteilung, Reisekostenabrechnung, Unterlagen zum Mutterschutz/Eltern- und Pflegezeit, Betriebliche Altersvorsorge, Nutzungsdaten zum Firmenwagen, Kreditkarten/Tankkarten/Rabattkarten) - E-Mails mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten - Verträge mit Dienstleistern einer WEG nach Kündigung des Vertrags - WEG- und Mietverwaltung: Wirtschaftsplan, Hausgeld- und Verbrauchsabrechnungen (für Eigentümer und Mieter), Kontoauszüge, Mieterdaten nach Kündigung des Mietvertrags, Bonitätsaufkünfte von Mietinteressenten, Daten aus Datenloggern zur Überwachung des Raumklimas, Legionellenprüfergebnisse, Selbstauskunft von Mietinteressenten (wenn Mietvertrag zustande kommt und wenn er nicht zustande kommt) inkl.