fristlose Kündigung durch Arbeitgeber nach fristgerechter Kündigung als Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Ist eine fristlose Kündigung unwirksam, dann gilt sie als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. ... Heute, 11.06.05, erhielt ich eine fristlose Kündigung mit folgendem Wortlaut: …wir kündigen das bestehende Anstellungsverhältnis wegen schwerwiegendem Vertrauensbruch außerordentlich, fristlos mit sofortiger Wirkung.