Kurz vor Burnout - Kündigen im öffentlichen Dienst
Die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages nach § 33 Abs. 1 Buchstabe b) TV-L bleibt hiervon unberührt" Mit meinem neuen Aufgabenbereich habe ich auch einen Änderungsvertrag bekommen - dort steht aber nichts von Kündigung und ich bin jetzt aber seit Oktober UNBEFRISTET geworden.