Wir versuchen jetzt unser Haus zu verkaufen und sind verpflichtet auf die obige Eintragung hinzuweisen, was zur Folge hat, daß die Interessenten abwinken. ... " Durch neue Bodenproben wurde festgestellt, dass immer noch unzulässig hohe Werte vorhanden sind, also würde wenn keine Sanierung vorgenommen wird, die Gesundheit (spez. von Kindern) auf Dauer gefährdet, sein, gilt dann hierfür auch die oben erwähnte Verjährung?