Ehegattenunterhalt bei Grundsicherung
vom 22.4.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Muss ich das Vermögen, das aus meiner Erbschaft stammt und Grundlage meines Einkommens ist, offenlegen und das Vermögen für den Unterhalt meiner geschiedenen Frau einsetzen bzw. an das Grundsicherungsamt den festgestellten Bedarf bezahlen?