Sehr geehrte Damen und Herren, am Samstag morgen (4.00 Uhr) klingelte die Polizei, die aufgrund einer Ruhestörung durch zu laute Musik gerufen wurde, an meiner Tür. ... Womit habe ich zu rechnen? (Bei mir wurde nichts gefunden, weder am Körper noch in der Wohnung) Auf Nachfrage bei der Hauptkommissarin, womit ich zu rechnen hätte als Wohnungseigentümer, antwortete Sie sinngemäß mit: "Nichts!"