Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Strafrechtlich droht eine Geldstrafe, zivilrechtlich müssen Sie mit Schadensersatzforderungen rechnen. Das wird aber alles vom Umfang der illegalen Nutzung abhängig sein, die Ihnen nachgewiesen werden kann.
Sie sollten also, bevor Sie dazu irgendeine Aussage machen, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen. Erst wenn Sie wissen, welche Beweise man bereits gegen Sie gesammelt hat, kann dann überlegt werden, wie Sie sich zu dem Tarvorwurf äußern sollten.
Der Vorladung müssen Sie nicht nachkommen. Beauftragen Sie also als ersten Schritt einen Anwalt mit der Akteneinsicht. Alles Weitere ergibt sich dann daraus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen