BGH Az. VIII ZR 277/16 Renovierungsvereinbarung mit Vormieter
vom 8.7.2022
für 30 €
Gilt die oben genannte Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel auch wenn der Vermieter mündlich darüber informiert/in Kenntnis gesetzt ist, dass Vormieter & Nachmieter sich mündlich untereinander geeinigt haben, dass der Nachmieter kostenlos eine Woche früher in die Whg. darf und dafür die Schönheitsreparaturen für den Vormieter übernimmt (Da oben von "allein" zwischen bisherigen & neuen Mieter die Rede ist? ... Dabei beläuft sich die Mietersparnis für den Nachmieter auf circa 300€ (Stichwort: finanzieller Ausgleich für Renovierung, jedoch gezahlt durch den VOR-Mieter). Sollte der Nachmieter lieber auf den finanz.