Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider gibt es vertraglich keine Möglichkeit, die Telekom hat das Recht, die Zustimmung zu verweigern.
Von Konstellationen, dass Sie quasi Vertragspartner bleiben, der andere den Anschluss nutzt (steht oft im Internet) würde ich Abstand nehmen. Zahlt die andere Person nicht, bleiben Sie auf allen Kosten hängen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht