Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt (mit "einfachen" Beispielzahlen): - A nutzt als Freiberufler (hauptberuflich) ein häusliches Arbeitszimmer (10qm von 100qm Wohnfläche) in einem zusammen mit seinem Lebenspartner B gemieteten Haus - Mieter im Mietvertrag sind beide (A und B), sie sind aber nicht verheiratet - Das Arbeitszimmer wird ausschließlich von A genutzt, nicht von seinem Lebenspartner; zudem sind alle weiteren Voraussetzungen zur generellen Geltendmachung der betreffenden Ausgaben für das Arbeitszimmer bis zur Grenze von 1.250,-- Euro bei A erfüllt. - Es lagen Gesamtjahreskosten (Miete, Nebenkosten, Heizöl, Strom etc.) für das Haus in Höhe von 13.000,-- Euro vor. ... Meine 2 Fragen beziehen sich darauf, dass zum einen der Mietvertrag, zum anderen aber auch viele Rechnungen über die relevanten Kosten des gemieteten Hauses (z.B. für Strom, Wasser) zusammen auf A UND B ausgestellt sind. ... Oder kann A wegen der auf zwei Personen (A und Lebenspartner B) ausgestellten Rechnungen sowie des auf beide ausgestellten Mietvertrages nur die Hälfte der Kosten als Berechnungsgrundlage ansetzen (so dass A nur 10% von 6.500,-- Euro = 650,-- Euro als Ausgaben ansetzen könnte)?