Schadensminderungspflich des Vermieters bei vorzeitigem Auszug
Februar bin ich ausgezogen und habe die Schlüssel auf Wunsch der Vermieter einer Nachbarin übergeben. ... Bisher war ich der Auffassung, dass die Vermieter im Interesse des Mieter zu handeln haben, und entsprechend <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 254 BGB: Mitverschulden">§ 254 BGB</a> zumindest versuchen müssen, einen Nachmieter zu finden, da sie sonst zum Schaden selber beitragen und ihren Anspruch auf weiter Mietzahlungen zumindest mindern – liege ich da richtig? Diese Annahme habe ich den Vermietern (per Einschreiben 21.02.07) mitgeteilt und darum gebeten, mich zu informieren, wenn sie andere Informationen besitzen.