Aus diesem Grunde, weil beide Versicherungen nach Standard und nicht nach Wohngebäude versicherten und somit das Gebäude unterversichert und das Grundstück überhaupt nicht ausreichend versichert war, bei völlig überteuerten Jahresprämien, entschlossen wir, die Erbengemeinschaft, beide Versicherungen mit Sonderkündigung zu kündigen. ... Zusätzlich erklärte der Versicherer die einseitige, fristlose Kündigung wegen Vertragsbruches, bestand dann aber auf vorzeitige Zahlung des gesamten Jahresbeitrages, obwohl dann ja ab 01.02.2021 keine Versicherung wegen einseitiger, sofortiger Kündigung der Wohngebäudeversicherung besteht/bestehen würde. ... Frage: Gilt die ordentliche Kündigung zum 31.12.2020?