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Verweigerung meiner Außerordentlichen Kündigung

| 15. Januar 2016 19:21 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Zusammenfassung

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche das außerordentliche Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen beschränken, sind unwirksam.

Hallo,

ich bin aufgrund meiner Ausbildung den ganzen Tag in einer anderen Stadt und habe mich dort im Fitnessstudio angemeldet.

Im Dezember habe ich dann eine Sonderkündigung schreiben müssen mit meiner Attestierten Sportunfähigkeit. Wo drin steht das ich mich in regelmäßigen hausärztlichen Behandlungen befinde. Aus ärztlicher Sicht bin ich aus gesundheitlichen Gründen somit Sportunfähig.

Darauf kam die Antwort, dass im Mietvertrag vereinbart ist das unverschuldete persönliche Verhinderungen z.B Krankheit oder Wohnortwechsel nicht von der Erfüllung des Mietvertrages befreien.

Geht das überhaupt? Ehrlich gesagt kann ich mich nicht an diesen Punkt erinnern und ich kann leider den Vertrag derzeit nicht finden..
Aber kann er das im Vertrag drin stehen haben? Würde denn das nicht dem Gesetz wiedersprechen?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aufgrund Ihrer Erkrankung durften Sie den Fitness-Studio-Vertrag außerordentlich kündigen. Die Klausel, nach der unverschuldete persönliche Verhinderungen z. B. Krankheit oder Wohnortwechsel nicht von der Erfüllung des Mietvertrages befreien sollen, ist unwirksam. Dies ergibt sich aus § 314 BGB (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. Februar 2012 • Az. XII ZR 42/10 ).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 15. Januar 2016 | 20:54

Vielen dank für die schnelle Antwort!

Wenn diese genannte Klausel (unverschuldete persönliche Verhinderung z.B Krankheit, Wohnortwechsel befreien nicht von der Erfüllung des Mietvertrags) in seinem Sportstudiovertrag drinsteht und diese aber somit unwirksam ist, wäre somit der gesamte Vertrag nichtig oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Januar 2016 | 21:00

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

nein, es ist lediglich die konkrete Klausel unwirksam. Sie haben daher den Vertrag wirksam gekündigt und brauchen das Entgelt für den restlichen Vertragszeitraum nicht zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. Januar 2016 | 21:08

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