Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
aufgrund Ihrer Erkrankung durften Sie den Fitness-Studio-Vertrag außerordentlich kündigen. Die Klausel, nach der unverschuldete persönliche Verhinderungen z. B. Krankheit oder Wohnortwechsel nicht von der Erfüllung des Mietvertrages befreien sollen, ist unwirksam. Dies ergibt sich aus § 314 BGB
(vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. Februar 2012 • Az. XII ZR 42/10
).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Wenn diese genannte Klausel (unverschuldete persönliche Verhinderung z.B Krankheit, Wohnortwechsel befreien nicht von der Erfüllung des Mietvertrags) in seinem Sportstudiovertrag drinsteht und diese aber somit unwirksam ist, wäre somit der gesamte Vertrag nichtig oder?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
nein, es ist lediglich die konkrete Klausel unwirksam. Sie haben daher den Vertrag wirksam gekündigt und brauchen das Entgelt für den restlichen Vertragszeitraum nicht zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt