Mietminderung bei übermäßigem Baulärm
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Die sich hieraus ergebenden baubedingten Störungen wie Lärm, Staub und Erschütterungen berechtigen den Mieter nicht zur Geltendmachung von Mieterrechten wie Kündigung oder Mietminderung, soweit die Störungen baustellentypisch und nicht schwer und unzumutbar sind". ... Wäre hier auch eine Mietminderung möglich bzw. möglich gewesen? Kann bezüglich des Baulärms, der ja auch vom Vermieter nicht abzustellen ist, auch noch im Nachhinein eine Mietminderung gemacht werden?