Verbotene Untervermietung
Daher erteile ich ihnen wegen diesen Störungen nach § 3i eine Abmahnung die im Wiederholungsfalle nicht mehr per Abmahnung gerügt werden muss, sondenr nach § 3 Nr. 2 sofort einer fristlosen Kündigung folgt. ... Bei 3 monatiger Frist müsste eine Kündigung zum 31.04.07 zugestellt sein. ... Leider wird dem gegalubt und meine Mieter kommen offenbar mit ihrer Kündigung nicht weiter, wieso die Kündigung wegen Zahlungsverzuegs nicht greift, kann ich ihnen leider nicht sagen, da der Untermieter nicht mein direkter Ansprechpartner ist.