Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf der Befristung, ohne das es einer Kündigung bedarf, falls es nicht vorher einverständlich und schriftlich verlängert wurde § 7 Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann. Für die Kündigung nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. § 17 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. ... Der AG wird darauf bestehen, das ich die Stelle antrete bis zur Kündigung, weil er niemanden hat, der diese Tätigkeit sofort kann.