Ich soll im Rahmen einer Umstrukturierung einen neuen Chef bekommen, und in einem Atemzug soll dann dieser meine Arbeit mit erledigen, so dass ich damit (noch nicht offiziell) überflüssig werde, Angebot eines Aufhebungsvertrages, bei Nichtannahme voraussichtlich Kündigung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen (bislang kein Anlaß, aber steht als taktische Option offen). ... Bei einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr und der Auswirkung, dass das Arbeitsamt einen Aufhebungsvertrag wie eine eigene Kündigung wertet, ist das im Rahmen der Vereinbarungen des Sozialplans natürlich ökonomisch völlig uninteressant. ... Die erste Frage ist, da ich alles tun möchte, um den gegenwärtigen Job zu behalten, was ich tun kann, falls nicht ein alles überragender Aufhebungsvertrag angeboten wird, was ich nicht erwarte, um eine betriebsbedingte Kündigung abzuwehren, was in Frage kommt, mit Aussicht auf Erfolg, so dass meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss.