2. der Halter möchte, dass sich der Tierschutzverein, welcher sich als mutmasslicher Eigentümer des Hundes während seines Auslandsaufenthaltes anscheinend fahrlässig nicht ausreichend um die Gesundheit des Tieres gekümmert hat, mindestens jedoch Verkäufer des Hundes war, die dem Halter entstandenen Tierarztkosten übernimmt, sich jedoch mindestens daran beteiligt. ... Kann der Tierschutzverein als Verkäufer (somit wohl Eigentümer) des Tieres geltend machen, dass er den Mangel nicht gekannt hat oder er nicht fahrlässig gehandelt hat? ... Ein Tier aber so offensichtlich über Jahre leiden zu lassen und den Halter nun auf den vermutlich immensen Kosten für die Heilung des Hundes zu einem Zeitpunkt zu belassen, ohne sich zu kümmern, wie es dem Hund jetzt geht (und die Erkrankung ist dem Tierschutzverein nun bekannt), hält der Halter für untragbar.