Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bereits mit dem Angebotsende bei evay durch Zeitablauf oder "Sofortkauf" kommt ein Kaufvertrag zustande, der den Käufer zu Zahlung und Abnahme verpflichtet.
Eine Annahmeverweigerung bei Übergabe war dem Käufer somit nicht mehr möglich.
Wenn Sie nicht als gewerblicher Verkäufer gehandelt haben, konnten Sie die Gewährleistung rechtswirksam ausschliessen.
Da Sie nach eigenen Angaben auch keinen der genannten Mängel arglistig verschwiegen haben, sehe ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung derzeit keinen Anspruch des Käufers. Dies gilt umso mehr, als dass der Käufer bei einem zwölf Jahre alten Fahrzeug auch altersbedingten Verschleiss hinnehmen muss und nicht von einem Fahrzeug im Neuzustand ausgehen kann. Insbesondere beim Lack müssen altersbedingte Gebrauchsspuren hingenommen werden.
Ich empfehle daher derzeit die Ansprüche des Käufers unter Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss abzulehnen. Sollte der Käufer dann anwaltlich gegen Sie vorgehen, empfiehlt sich ebenfalls die Einschaltung eines Kollegen, der dann die Forderung der Gegenseite und das genaue Angebot bei ebay nebst Gewährleistungsausschluss überprüfen sollte.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt