Übertragung Immobilie mit Teilwohnrecht
vom 31.3.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Bei der Übertragung einer Immobilie soll ein Wohnrecht für einen Teil der Immobilie vereinbart werden. Die Immobilie besteht aus einer Hauptwohnung im EG und 1.OG, für die das Wohnrecht eingeräumt werden soll und einer kleinen vermietete Wohnung im UG, die vom Wohnrecht nicht betroffen sein soll und bei der der zukünftige Eigentümer den bestehenden Mietvertrag als Vermieter übernehmen möchte. Frage: Ist für die Einräumung des beschriebenen (Teil-)Wohnrechtes eine Teilungserklärung erforderlich, die die beiden Wohneinheiten rechtlich/grundbuchlich trennt?