Einbruchschaden gew. Immobilie
Ich gehe momentan davon aus, dass der Mieter keine Versicherung dafür abgeschlossen hat. Der Mieter verlangt nun, dass der Schaden an der Türe von mir zu tragen ist, da seiner Meinung nach, Schäden an Türen und Fenstern vom Vermieter zu bezahlen sind. ... Die Kosten der Versicherung einschließlich Nachversicherung trägt der mieter. 5.