Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.
Sie haben nach § 19 BDSG
einen Anspruch auf Auskunft darüber, ob Ihre Daten gespeichert worden sind und wenn ja zu welchem Zweck und ob eine Weitergabe erfolgt ist.
Nach § 20 BDSG
haben Sie auch einen Anspruch auf Löschung. Sie sollten vom Maklerbüro eine schriftliche Erklärung und Versicherung über die Löschung der Daten verlangen. Einen stärkeren "Nachweis" über die Löschung gibt es juristisch nicht.
Notfalls können Sie sogar gerichtlich die Löschung erzwingen, wenn Sie feststellen, dass doch die Daten an Dritte weitergegeben worden sind. Sie sollten dem büro klarmachen, dass Sie notfalls bereit sein werden die notwendigen Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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Diese Antwort ist vom 12.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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