Unser Sohn hat nach zweimaligen Anlauf seinen quallifizierten Hauptschulabschluß nicht geschafft.Da sein Wunschberuf Koch war haben wir es dennoch geschafft ihm diese Lehre zu ermöglichen.Von seinem Lehrbetrieb, der sich sehr viel Mühe mit ihm gegeben, hat wurde er nach eineinhalb Jahren und 5 schriftlichen Abmahnungen im Januar 2008 fristlos gekündigt.Danach zog er aus der elterlichen Wohnung aus und jobte als Zeitarbeiter bei mehreren Gastwirtschaftsbetrieben bei uns in München,wurde aber Aufgrund seiner unmoralischen Arbeitseinstellung immer wieder nach kürzester Zeit gekündigt.Im Februar 2009 zog er zu einer weiblichen Internetbekannstschaft nach NRW und wollte dort ein neues Leben beginnen,auf seinen Schulden gegenüber seinem Vermieter in München sind wir sitzengeblieben um ihn nicht noch gerichtlich zu belasten.In den Eineinhalbjahren nach seinem Rauswurf aus seinem Lehrbetrieb hat er es bis heut nicht für nötig befunden sich um eine neue Lehrstelle zu bemühen.Wie wir aus dem Gestzestext soweit herausgelesen haben endet die allgemeine Schulpflicht nach dem 18.ten Lebensjahr,danach hat er die Obliegenheit eine Lehrstelle anzutreten,er wird im Januar schon 20.Da ihm jetzt das Geld ausgeht welches eigentlich für einen Führerschein usw. gedacht war und er keine Lust hat arbeiten zu gehen will er an einer Abendrealschule in NRW einen Realschulabschluß machen und versucht über einen Anwalt Unterhalt einzuklagen,da er ja mit seinem Abschluß angeblich keine Chance hat eine Lehrstelle zu bekommen.