Kosten für Immobilie nach Restschuldbefreiung
Die Immobilie wird ohne Mietzahlungen von einer dritten Person genutzt, lediglich laufende Kosten wie Gewerbesteuer und Instandhaltungskosten werden von dieser getragen. Nun plant die Stadt, die als Gläubiger Grundschulden eingetragen hat, den Bau eines Bürgersteiges, an dessen Kosten sich der Schuldner beteiligen soll. Wird diese Forderung der Stadt zu Recht erhoben und kann sie die Kosten beim Schuldner auf dem Rechtsweg einfordern oder darf die Stadt die Kosten lediglich aus den (nicht vorhandenen) Einnahmen der Immobilie fordern?