Vergleich in der Kündigungsschutzklage
vom 20.2.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Das Gericht hat einen Gütetermin für den 26.02. bestimmt. ... Auch habe ich mich mit meinem Arbeitgeber bezüglich eines Vergleichs geeinigt, der unter Anderem eine Freistellung mit Wirkung zum 01.03. beinhaltet (Mein Arbeitgeber vertritt sich selbst ohne Anwalt) Nun hat mir mein Anwalt mitgeteilt, dass er im nächsten Schritt den Vergleich an das Gericht schicken wird (ich vermute morgen also Mittwoch). ... Mein Anwalt meinte auch, dass nachdem das Gericht den Vergleich erhält, mein Arbeitgeber diesem noch zustimmen muss und hierzu ein postalisches Schreiben erhalten und zurückschicken zurückschicken muss (elektronisch ist ja wohl nicht möglich weil er sich selbst, ohne Anwalt vertritt).